Bewerbung
Studierendenbüro
Campus Weißenhof: Neubau 2, Raum 0.05
Mo, Di + Do 9:00–12:00 Uhr
Do 13:30–16:00 Uhr
Mitarbeiterin im Studierendenbüro im Sachgebiet Studium
Leiterin des Sachgebiets Studium
Allgemeine Infos
Bewerbungs- und Prüfungstermine
Bitte beachten Sie: Nur für die Studiengänge Master Architektur und Master of Education im Künstlerischen Lehramt ist eine Bewerbung zum Sommersemester möglich. In allen weiteren Studiengänge werden Studierende ausschließlich zum Wintersemester aufgenommen.
AUFNAHMEVERFAHREN ZUM SOMMERSEMESTER 2024
Die Bewerbungsfristen sind chronologisch gelistet.
Architektur M.A. Bewerbungszeitraum: vom 01.12.–15.12.2023, 12 Uhr Eignungsprüfung: 05.02.–09.02.2024
Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst M.Ed. Bewerbungszeitraum: vom 01.12.–15.12.2023, 12 Uhr Eignungsprüfung: 12.02.–16.02.2024
AUFNAHMEVERFAHREN ZUM WINTERSEMESTER 2024/2025
Die Bewerbungsfristen sind chronologisch gelistet.
Konservierung und Restaurierung B.A. Bewerbungszeitraum: vom 25.01.–15.02.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 15.04.–19.04.2024
Konservierung und Restaurierung Neuer Medien und Digitaler Information B.A. Bewerbungszeitraum: vom 25.01. - 15.02.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 15.04. - 19.04.2024
Architektur B.A. Abgabe Hausaufgabe: 15.04.–30.04.2024 (ab 15.01.2024 online) Bewerbungszeitraum: vom 15.04.–30.04.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 24.06.–28.06.2024
Architektur M.A. Bewerbungszeitraum: vom 15.04.–30.04.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 24.06.–28.06.2024
Bildende Kunst Bewerbungszeitraum: vom 15.04.–30.04.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 24.06.–28.06.2024
Bühnen- und Kostümbild Bewerbungszeitraum: vom 15.04.–30.04.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 24.06.–28.06.2024
Industrial Design Bewerbungszeitraum: vom 15.04.–30.04.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 24.06.–28.06.2024
Kommunikationsdesign Bewerbungszeitraum: vom 15.04.–30.04.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 24.06.–28.06.2024
Textildesign Bewerbungszeitraum: vom 15.04.–30.04.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 24.06.–28.06.2024
Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst B.F.A. Bewerbungszeitraum: vom 15.04.–30.04.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 24.06.–28.06.2024
Teilstudiengang Intermediales Gestalten B.F.A. Bewerbungszeitraum: vom 15.04.–30.04.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 24.06.–28.06.2024
Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst M.Ed. Bewerbungszeitraum: vom 03.06.–14.06.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 08.07.–12.07.2024
Konservierung und Restaurierung M.A. Bewerbungszeitraum: vom 03.06.–14.06.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 08.07.–12.07.2024
Körper, Theorie und Poetik des Performativen (KTPP) M.F.A. Bewerbungszeitraum: vom 03.06.–14.06.2024, 12 Uhr Eignungsprüfung: 08.07.–12.07.2024
Meisterschüler*in im Weißenhof-Programm der Bildenden Kunst Bewerbungszeitraum: vom 03.06.–14.06.2024, 12 Uhr Online-Bewerbung: ab 03.06.2024
Bewerbungsprozess und -Unterlagen
Die Bewerbung an der ABK Stuttgart für interne und externe Bewerber*innen erfolgt über das ABK Bewerberportal, das unter https://campus.abk-stuttgart.de erreichbar ist.
Für externe Bewerber*innen wird der Bewerbungsprozess ausführlich in der Anleitung für externe Bewerber*innen (pdf) dargestellt.
Für interne Bewerber*innen (bereits Studierende an der ABK) wird der Bewerbungsprozess ausführlich in der Anleitung für interne Bewerber*innen (pdf) erklärt.
Eine parallele Bewerbung auf mehrere Studiengänge ist, außer beim Künstlerischem Lehramt in Kombination mit dem Teilstudiengang Intermediales Gestalten, nicht möglich.
Sollten Probleme während des Bewerbungsprozesses auftreten, melden Sie sich beim Studierendenbüro.
Informationen zum Aufnahmeverfahren
Das Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren findet gemäß der Zulassungs- und Immatrikulationssatzung (ZIS) (pdf) der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart statt und gliedert sich in:
1. Vorauswahl In der Vorauswahl wird über die Zulassung zur Aufnahmeprüfung (Eignungs- oder Begabtenprüfung) entschieden. Sie erfolgt auf Basis der fristgerecht eingereichten Arbeitsprobe der Bewerber*innen. Nach bestandener Vorauswahl wird Ihnen mit dem Bescheid zur bestandenen Vorauswahl und je nach Studiengang eine Hausaufgabe zugesandt, die Sie zuhause bearbeiten. Alle detaillierten Informationen dazu werden Sie rechtzeitig und im Laufe des Aufnahmeverfahrens erfahren.
2. Aufnahmeprüfung (Eignungsprüfung/Begabtenprüfung)
Nach bestandener Vorauswahl erhalten Sie im Laufe des Bewerbungsverfahrens rechtzeitig alle Informationen zur Aufnahmeprüfung sowie wann und in welcher Form diese stattfindet. Die Aufnahmeprüfung gestaltet sich von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich und kann entweder eine daheim zu bearbeitende Hausaufgabe sein, die man zu einem Prüftermin mitbringt oder aus einer Klausur vor Ort.
3. Zulassung und Online-Immatrikulation im Bewerberportal
Sollten Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben, erhalten Sie über das Bewerberportal einen Bescheid über die Zulassung zum Studium. Im Bewerberportal füllen Sie anschließend die Online-Immatrikulation aus und senden Ihren Antrag auf Immatrikulation mitsamt dazugehöriger Dokumente für die Immatrikulation dem Studierendenbüro der ABK Stuttgart postalisch zu. Alle detaillierten Informationen und Fristen zur Immatrikulation finden Sie dann im Bewerberportal.
Weitere Informationen:
Nach bestandener Aufnahmeprüfung ist der Studienplatz für alle Studiengänge der ABK zwei Jahre lang gültig. Da der Studienplatz pro forma angenommen werden muss, bitten wir, bei nicht unmittelbarem Beginn des Studiums, um unbedingte Rücksprache mit dem Studierendenbüro.
Als Kunsthochschule hat die Akademie keinen Numerus Clausus (NC), kein Losverfahren und keine Warteliste/Nachrückverfahren. Alle Zulassungen erfolgen direkt durch die Hochschule und nicht durch die Stiftung für Hochschulzulassung.
Allgemeine Zulassungsvorraussetzungen
Wer kann sich bewerben?
Die studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie dieser Webseite in den jeweiligen Studiengängen.
Möglichkeiten des Hochschulzugangs für grundständige Studiengänge:
1. Allgemeine Hochschulreife und fachgebundene Hochschulreife
Berechtigt zu einem Studium aller Fachrichtungen.
2. Fachhochschulreife
Der Zugang zu einem Bachelorstudiengang ist mit der Fachhochschulreife (schulischer Teil und berufsbezogener Anteil) in Verbindung mit der Ablegung einer Aufbauprüfung (Deltaprüfung) möglich. Diese Prüfung wird begleitend zur Eignungsprüfung durchgeführt. Darin wird die allgemeine Studierfähigkeit in einer ergänzenden mündlichen Prüfung festgestellt. Studierende des Künstlerischen Lehramts, die ihr Zweitfach an einer der Partneruniversitäten studieren, müssen die Deltaprüfung an der Universität Mannheim ablegen. Nähere Informationen erhalten Sie durch die jeweilige Partneruniversität.
3. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Beruflich Qualifizierten mit Meisterprüfung oder anderer gleichwertiger beruflicher Aufstiegsfortbildungsprüfung (z.B. IHK Fachwirt*in) ist der allgemeine Hochschulzugang zu allen Studiengängen eröffnet. Zusätzlich zum Nachweis über die Erfüllung dieser Voraussetzungen muss ein Nachweis über ein Beratungsgespräch an unserer Hochschule vorgelegt werden.
Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung können eine Zugangsberechtigung zu einem ihrer beruflichen Vorbildung fachlich entsprechenden Studium durch Bestehen einer Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte am Studienkolleg erwerben. Zusätzlich zum Nachweis über die Erfüllung dieser Voraussetzungen muss ein Nachweis über ein Beratungsgespräch an unserer Hochschule vorgelegt werden.
Hinweis:Die „Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte“ ersetzt nicht die hochschulspezifischen Eignungsprüfungen im Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren. Diese muss zusätzlich abgelegt werden.
Beratungsgespräch: Das Beratungsgespräch enthält umfassende Informationen über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums bzw. Studiengangs sowie über Möglichkeiten spezifischer Vorbereitung auf das Studium. Das Beratungsgespräch an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart wird von den Professor*inen der jeweiligen Fachgruppe geführt. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des jeweiligen Studiengangs.
Über das Beratungsgespräch ist eine schriftliche Bestätigung der Fachprofessorin oder des Fachprofessors an der zu bewerbenden Hochschule vorzulegen. Nachweise über Beratungsgespräche an anderen Hochschulen/Bundesländern werden bei Vergleichbarkeit zum gewählten Studiengang anerkannt.
Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte: Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte zum Zugang an Universitäten in Baden-Württemberg führen das Studienkolleg am KIT in Karlsruhe (für das Fach Architektur) und das Studienkolleg der Universität Heidelberg (für alle übrigen Fächer) durch.
Die Eignungsprüfung wird für einen fachlich entsprechenden Studiengang durchgeführt und ist kostenpflichtig; bei Fragen zu den Kosten setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Studienkolleg in Verbindung.
Hinweise zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte:
- Nachweis des Beratungsgesprächs ist Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung.
- Die Prüfung kann nur einmal wiederholt werden.
Die Bewerber*innen müssen zunächst mit dem Studierendenbüro der ABK Stuttgart Kontakt aufnehmen. Die ABK Stuttgart entscheidet über die Teilnahme an der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte und meldet die Bewerber*innen dann auch zur Prüfung an. Eine direkte Anmeldung zur Eignungsprüfung ist nicht möglich, die Anmeldung muss durch die ABK Stuttgart erfolgen.
Der Antrag inklusive aller Nachweise muss bis spätestens 31.01. bei dem jeweiligen Studienkolleg eingegangen sein.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Studienkollege: Universität Heidelberg und KIT
4. Begabtenprüfung
Von den Zugangsberechtigungen nach Nr. 1 bis 3 kann im Studium der Bildenden Kunst, Bühnen- und Kostümbild, Industrial Design, Kommunikationsdesign sowie Textildesign abgesehen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber eine besondere Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachweist. Der Nachweis ist durch den erfolgreichen Abschluss einer Begabtenprüfung zu führen.
5. Ausländische Abschlüsse
Eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung muss spätestens 4 Wochen vor der Bewerbung anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Hochschulzugang an das Studierendenbüro.
Architektur
Architektur B.A.
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Zulassung und Immatrikulation zum Bachelorstudiengang der Architektur setzen grundsätzlich den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung sowie das Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus.
Zur Zulassung ist ebenfalls ein dreimonatiges handwerkliches Praktikum vor Studienbeginn erforderlich. Alle Informationen zum Praktikum finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung oder fragen bitte direkt bei der Fachgruppe der Architektur nach.
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf).
3. ARBEITSPROBEN
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Die Arbeitsprobe für den Bachelorstudiengang Architektur besteht aus einem vorgegebenen gestalterischen Projekt (Zeichnungen, Collagen, Analysen, Fotos von dreidimensionalen Objekten, Texten etc.). Diese Aufgabe wird immer Anfang des Jahres hier veröffentlicht.
Für Bewerber*innen für das Wintersemester 2024/2025 handelt es sich um folgende Aufgabe (pdf). Diese Aufgabenstellung muss entsprechend bearbeitet und mit der Bewerbung fristgerecht eingereicht werden.
Architektur M.A.
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Der Zugang zum Masterstudiengang setzt einen fachlich entsprechenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus. Der Umfang des vorangegangenen Hochschulabschlusses muss mindestens einem Äquivalent von 180 ECTS entsprechen.
Der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums in fachverwandten Bereichen wie Innenarchitektur, Stadt- und Regionalplanung, Landschaftsarchitektur und Bauingenieurwissenschaften ist für das Masterstudium Architektur als Zusatzstudium mit Wissenserweiterung in Richtung Architektur zulässig.
Hinweis: Dieses Masterstudium führt für Bachelor-Absolvent*innen der o.g. fachverwandten Bereiche nach erfolgreichem Masterabschluss nicht automatisch zu der Berechtigung, als freiberufliche Architektin/freiberuflicher Architekt tätig zu sein oder die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen. Hier sind die Richtlinien und Vorgaben der Architektenkammern zu beachten und im Vorfeld der Bewerbung zum Masterstudium mit der Architektenkammer im Einzelfall zu klären. (Auch sind Bestimmungen für den Masterstudiengang Architektur in der Zulassungs- und Immatrikulationssatzung der Akademie (pdf) zu beachten).
2.BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf) für externe Bewerber*innen und hier (pdf) für interne Bewerber*innen.
Für interne Studierende, die das Bachelorstudium der Architektur an der ABK Stuttgart absolviert haben, besteht die Aufnahmeprüfung aus einem persönlichen Gespräch mit der Auswahlkommission und der Vorlage einer Arbeitsprobe. Durch das persönliche Gespräch und der Vorlage der Arbeitsprobe soll geprüft werden, ob zu erwarten ist, dass das Studienziel im angestrebten Masterstudium erreicht werden wird.
3. ARBEITSPROBEN
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Im Masterstudiengang Architektur ist eine Arbeitsprobe mit architektonischen Arbeiten (Studienzeit, Büropraktika, Mitarbeit an Büroprojekten, eigene Arbeiten – Wettbewerbe, Realisierungsprojekte, künstlerische Zeichnungen etc.) einzureichen.
Technik und Thematik der Arbeitsproben sind in Anlehnung an den gewählten Studiengang freigestellt. Erwartet wird eine Auswahl von Arbeitsproben (freie Arbeiten, Zeichnungen, farbige Arbeiten, Naturstudien, Skizzen u. a.), die die Arbeitsweise, das Arbeitsvorgehen und die Arbeitsschwerpunkte der Studienbewerberin/des Studienbewerbers nachvollziehen.
Diese sind im Kontext der jeweiligen Disziplin mit Arbeiten, die gestalterisch/konstruktive, beobachtende/erklärende und zeichnerisch/darstellende Fähigkeiten zeigen, zu ergänzen.
Ausführungen zu Ihren Arbeiten sind als Bestandteil der Arbeitsprobe einzuarbeiten.
Kunst
Bildende Kunst Diplom
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Zulassung und Immatrikulation zu diesem Studiengang setzen grundsätzlich den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus.
Von der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife kann im Studiengang Bildende Kunst abgesehen werden, wenn der/die Bewerber*in eine besondere künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachweist. Der Nachweis ist durch den erfolgreichen Abschluss einer Begabtenprüfung zu führen.
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf).
3. ARBEITSPROBEN
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Technik und Thematik der Arbeitsproben sind in Anlehnung an den gewählten Studiengang freigestellt. Erwartet wird eine Auswahl von etwa 20 bildnerischen Arbeitsproben (freie Arbeiten, Zeichnungen, farbige Arbeiten, Naturstudien, Skizzen u. a.), die die Arbeitsweise, das Arbeitsvorgehen und die Arbeitsschwerpunkte der Studienbewerberin/des Studienbewerbers nachvollziehen. Auf Wunsch können Sie einen Link zu weiteren Arbeiten (z.B. Videos, Animationen, eigene Websites) einfügen. Zwingend sollen bei jeder Abbildung folgende Angaben gemacht werden: Titel (wenn vorhanden), Technik bzw. Material, Größe, Monat/Jahr.
Bühnen- und Kostümbild Diplom
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Zulassung und Immatrikulation zu diesem Studiengang setzen grundsätzlich den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus.
Von der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife kann im Studiengang Bühnen- und Kostümbild abgesehen werden, wenn die Bewerberin/der Bewerber eine besondere künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachweist. Der Nachweis ist durch den erfolgreichen Abschluss einer Begabtenprüfung zu führen.
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf).
3. ARBEITSPROBEN
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Technik und Thematik der Arbeitsproben sind in Anlehnung an den gewählten Studiengang freigestellt. Erwartet wird eine Auswahl von etwa 20 bildnerischen Arbeitsproben (freie Arbeiten, Zeichnungen, farbige Arbeiten, Naturstudien, Skizzen u. a.), die die Arbeitsweise, das Arbeitsvorgehen und die Arbeitsschwerpunkte der Studienbewerberin/des Studienbewerbers nachvollziehen. Auf Wunsch können Sie einen Link zu weiteren Arbeiten (z.B. Videos, Animationen, eigene Website) einfügen.
Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst B.F.A.
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Zulassung und Immatrikulation zu diesem Bachelor-Studiengang setzen grundsätzlich den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus.
Sollten Sie Ihr zweites Hauptfach an einer Partneruniversität studieren wollen, gelten die Zulassungsvoraussetzungen der Partnerhochschule. Wenn Sie sich als zweites Hauptfach für den Teilstudiengang Intermediales Gestalten bewerben möchten, finden Sie alle weitere Informationen auf dieser Webseite unter der Kategorie „Teilstudiengang Intermediales Gestalten (IMG) B.F.A.“.
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf).
3. ARBEITSPROBEN
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Technik und Thematik der Arbeitsproben sind in Anlehnung an den gewählten Studiengang freigestellt. Erwartet wird eine Auswahl von etwa 20 bildnerischen Arbeitsproben (freie Arbeiten, Zeichnungen, farbige Arbeiten, Naturstudien, Skizzen u. a.), die die Arbeitsweise, das Arbeitsvorgehen und die Arbeitsschwerpunkte der Studienbewerberin/des Studienbewerbers nachvollziehen. Auf Wunsch können Sie einen Link zu weiteren Arbeiten (z.B. Videos, Animationen, eigener Website) einfügen. Zwingend sollen bei jeder Abbildung folgende Angaben gemacht werden: Titel (wenn vorhanden), Technik bzw. Material, Größe, Monat/Jahr.
Teilstudiengang Intermediales Gestalten (IMG) B.F.A.
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Zulassung und Immatrikulation zu einem Studiengang setzen grundsätzlich den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus.
Die Zulassung zum Teilstudiengang IMG kann zudem nur erfolgen, wenn Studierende entweder bereits im Studiengang Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst an der Akademie eingeschrieben sind oder im gleichen Bewerbungszyklus eine Bewerbung bzw. Zulassung für diesen erfolgt. Wir weisen darauf hin, dass der Teilstudiengang IMG das 2. wissenschaftliche Hauptfach an der Universität ersetzt. Ein Studium mit 3 Fächern ist nicht möglich.
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf).
Hinweise:
Bei gleichzeitiger Bewerbung zum Künstlerischen Lehramt und IMG:
Bei erfolgreicher Vorauswahl beider Studiengänge wird eine einzige gesammelte Einladung zur Aufnahmeprüfung sowohl für den Studiengang Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst wie auch für den Teilstudiengang IMG zugesandt. Die Zusendung der Einladung erfolgt digital über das Bewerberportal. Alle konkreten Informationen zur Eignungsprüfung erhalten Sie im Laufe des Aufnahmeverfahrens.
Für Bewerber*innen, die bereits im Studiengang Künstlerisches Lehramt mit BK an der ABK Stuttgart immatrikuliert sind:
Das Aufnahmeverfahren für IMG setzt sich wie bei anderen Studiengängen ebenfalls aus einer Vorauswahl und einer Eignungsprüfung zusammen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Einschreibung für IMG das bisherige zweite wissenschaftliche Fach an der Partnerhochschule ablegen müssen!
3. ARBEITSPROBEN und Hinweise zur Aufnahmeprüfung für IMG
Für externe Bewerber*innen:
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der digitalen Mappeneinreichung und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Für den Teilstudiengang IMG bewirbt man sich gleichzeitig wie zum Studiengang Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst mit derselben digitalen Mappeneinreichung, die aus ca. 20 bildnerischen Arbeitsproben besteht. Dabei wird erwartet, dass 5–10 dieser bildnerischen Arbeitsproben eine Neugier an neueren Medien, eine explorative, konzeptuelle Arbeitsweise und erste künstlerisch-forschende Ansätze in der Praxis der Studienbewerberin/des Studienbewerbers erkennen lassen. Diese 5–10 Arbeiten können z.B. freie Arbeiten, Skizzen, Fotografien, Videoarbeiten, neuere Medien, Dokumentation von Aktionen oder von dreidimensionalen Objekten bzw. Modellen sein. Falls im Sinne der künstlerischen Arbeit nötig, können Sie einen Link zu den entsprechenden Arbeiten einfügen.
Grundsätzlich sind Material- sowie Größenangabe zu allen eingereichten Arbeitsproben erwünscht.
Für Bewerber*innen, die bereits im Studiengang Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst an der ABK Stuttgart immatrikuliert sind:
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Die einzureichenden Arbeitsproben sollten eine Entwicklung hin zu den Arbeitsinhalten und Arbeitsweisen des IMG aufzeigen (Neugier an neueren Medien, eine explorative, konzeptuelle Arbeitsweise und erkennbar forschende/experimentelle Ansätze in der künstlerischen Praxis).
Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst M.ED.
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Der Zugang zum Masterstudiengang setzt einen fachlich entsprechenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus. Der Umfang des vorangegangenen Hochschulabschlusses muss mindestens einem Äquivalent von 240 ECTS entsprechen.
Der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudiums (Bachelor) im Künstlerischen Lehramt am Gymnasium oder vergleichbarer Abschluss, inklusive zwei Hauptfächer mit entsprechender Fachdidaktik und dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium für das gymnasiale Lehramt ist erforderlich.
Sollten Sie Ihr zweites Hauptfach an einer Partneruniversität studieren wollen, gelten die Zulassungsvoraussetzungen der Partnerhochschule.
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf) für externe Bewerber*innen und hier (pdf) für interne Bewerber*innen.
Für interne Studierende, die an der ABK Stuttgart ein Bachelorstudium im Künstlerischen Lehramt absolviert haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung absolvieren, besteht die Aufnahmeprüfung aus einem persönlichen Gespräch mit der Auswahlkommission und der Vorlage einer Arbeitsprobe. Durch das persönliche Gespräch und der Vorlage der Arbeitsprobe soll geprüft werden, ob zu erwarten ist, dass das Studienziel im angestrebten Masterstudium erreicht werden wird.
3. ARBEITSPROBEN
Für interne Bewerber*innen:
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, wird in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Bitte reichen Sie eine Arbeitsprobe bzw. eine Übersicht eigener künstlerischer Arbeiten ein. Bei Rückfragen zur Erstellung und Umfang der Arbeitsprobe können Studierende mit Ihrem*r derzeitigen Professor*in Rücksprache halten.
Für externe Bewerber*innen: Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, wird in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Technik und Thematik der Arbeitsproben sind in Anlehnung an den gewählten Studiengang freigestellt. Erwartet wird eine Auswahl von etwa 20 bildnerischen Arbeitsproben (freie Arbeiten, Zeichnungen, farbige Arbeiten, Naturstudien, Skizzen u. a.), die die Arbeitsweise, das Arbeitsvorgehen und die Arbeitsschwerpunkte der Studienbewerberin/des Studienbewerbers nachvollziehen. Auf Wunsch können Sie einen Link zu weiteren Arbeiten (z.B. Videos, Animationen, eigene Websites) einfügen. Zwingend sollen bei jeder Abbildung folgende Angaben gemacht werden: Titel (wenn vorhanden), Technik bzw. Material, Größe, Monat/Jahr.
Teilstudiengang Intermediales Gestalten (IMG) M.ED.
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
- Bachelor of Fine Arts Künstlerisches Lehramt (8 Semester)
- Vollständiger Nachweis über 78 ECTS im künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfach IMG
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Für interne Bewerber*innen:
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen für interne Bewerber*innen finden Sie hier (pdf).
Für interne Studierende, die an der ABK Stuttgart ein Bachelorstudium im Künstlerischen Lehramt mit Bildender Kunst und IMG absolviert haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung absolvieren, soll ein informelles, persönliches Gespräch mit der IMG-Studiengangsleitung vor der Aufnahmeprüfung in den Master of Education stattfinden. In diesem Gespräch sollen die Studierenden erste Überlegungen und Konzepte für das künstlerische Vorhaben/Projekt im IMG-Studium während des M.Ed. präsentieren.
Für externe Bewerber*innen:
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen für externe Bewerber*innen finden Sie hier (pdf).
Externe Bewerber*innen reichen zusätzlich zu Ihren Bewerbungsunterlagen für den Master of Education (Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst) ein digitales Konzeptpapier (max. zwei A4-Seiten) zu ihrem IMG-Vorhaben ein.
Nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren für den Master of Education finden sie hier.
Hinweis:
Eine Bewerbung nur für den Teilstudiengang IMG ist sowohl im Bachelor of Fine Arts sowie für den Master of Education nicht möglich.
Körper, Theorie und Poetik des Performativen (KTPP) M.F.A.
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Der Zugang zum Masterstudiengang setzt einen fachlich entsprechenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus. Der Umfang des vorangegangenen Hochschulabschlusses muss mindestens einem Äquivalent von 180 ECTS entsprechen.
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf).
3. ARBEITSPROBEN
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Bitte reichen Sie eine Arbeitsprobe/eine Übersicht eigener künstlerischer Arbeiten inkl. Motivationsschreiben und Artist‘s Statement ein.
Technik und Thematik der Arbeitsproben sind in Anlehnung an den gewählten Studiengang freigestellt. Erwartet wird eine Auswahl von etwa 20 bildnerischen Arbeitsproben (freie Arbeiten, Zeichnungen, farbige Arbeiten, Naturstudien, Skizzen u. a.), die die Arbeitsweise, das Arbeitsvorgehen und die Arbeitsschwerpunkte der Studienbewerberin/des Studienbewerbers nachvollziehen. Auf Wunsch können Sie einen Link zu weiteren Arbeiten (z.B. Videos, Animationen, eigene Websites) einfügen.
Meisterschüler*in im Weissenhof-Programm der Bildenden Kunst
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Voraussetzung für die Aufnahme in das Studienprogramm sind:
- herausragende künstlerische Leistungen
- ein Arbeits-/Projektvorhaben
- ein künstlerischer Abschluss eines Diplomstudiengangs, Masterstudiengangs oder eines Studiengangs an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit. Der letzte Abschluss soll nicht länger als drei Jahre zurück liegen.
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf).
Weiterhin legen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bei:
- Eine kurze Beschreibung des Arbeitsvorhabens (Exposé)
- Eine Liste mit 3-4 Wunschkandidat*innen, die Sie sich im Falle einer Zulassung als erste Mentorin oder ersten Mentor vorstellen können. Als erste Mentorin oder erster Mentor kommen alle Professor*innen der künstlerischen Fächer der ABK Stuttgart in Frage (s. Abschnitt „Professor*innen“ hier). Eine Kontaktaufnahme zu den Professor*innen vorab ist nicht erforderlich.
3. ARBEITSPROBEN
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Bitte reichen Sie eine digitale Arbeitsprobe eigener künstlerischer Arbeiten ein.
Design
Industrial Design Diplom
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Zulassung und Immatrikulation zu diesem Studiengang setzen grundsätzlich den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus.
Von der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife kann im Studiengang Industrial Design abgesehen werden, wenn die Bewerberin/der Bewerber eine besondere künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachweist. Der Nachweis ist durch den erfolgreichen Abschluss einer Begabtenprüfung zu führen.
Für den Diplomstudiengang Industrial Design ist ein dreimonatiges Praktikum erforderlich. Studienbewerber*innen die bereits eine Ausbildung in einem handwerklich-technischen Beruf haben, können diese nach vorheriger Absprache als Praktikum anrechnen lassen. Informationen zum Praktikum finden Sie hier (pdf). Bei Rückfragen zum Praktikum wenden Sie sich direkt an die Fachgruppe Design.
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf).
3. ARBEITSPROBEN
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Technik und Thematik der Arbeitsproben sind in Anlehnung an den gewählten Studiengang freigestellt. Erwartet wird eine Auswahl von etwa 20 bildnerischen Arbeitsproben (freie Arbeiten, Zeichnungen, Skizzen, Fotos u.a.)
Die Arbeiten sollen die Interessen und das künstlerische Talent des Bewerbers/ der Bewerberin abbilden und für ein Studium im Studiengang Industrial Design nachvollziehen. Dabei sollen nicht nur Ergebnisse einer Idee abgebildet sein, sondern auch der Weg (Skizzen, Scribblings, Fotos, u.a.) hin zu den Ergebnissen.
Der Fokus der Bewertung der Mappe liegt auf dem Kennenlernen der Denk- und Gestaltungsweisen der Bewerber*innen und deren Kreativität und gedankliche Flexibilität.
Kommunikationsdesign Diplom
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Zulassung und Immatrikulation zu diesem Studiengang setzen grundsätzlich den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus.
Von der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife kann im Studiengang Kommunikationsdesign abgesehen werden, wenn die Bewerberin/der Bewerber eine besondere künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachweist. Der Nachweis ist durch den erfolgreichen Abschluss einer Begabtenprüfung zu führen.
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf).
3. ARBEITSPROBEN
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Technik und Thematik der Arbeitsproben sind in Anlehnung an den gewählten Studiengang freigestellt. Erwartet wird eine Auswahl von etwa 20 bildnerischen Arbeitsproben (freie Arbeiten, Zeichnungen, farbige Arbeiten, Naturstudien, Skizzen u. a.), die die Arbeitsweise, das Arbeitsvorgehen und die Arbeitsschwerpunkte der Studienbewerberin/des Studienbewerbers nachvollziehen. Für das digitale Verfahren muss eine Mappe mit etwa 20 Arbeitsproben/Abbildungen eingereicht werden. Auf Wunsch können Sie einen Link zu weiteren Arbeiten (z.B. Videos, Animationen, eigene Websites) einfügen.
Textildesgin Diplom
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Zulassung und Immatrikulation zu diesem Studiengang setzen grundsätzlich den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus.
Von der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife kann im Studiengang Textildesign abgesehen werden, wenn die Bewerberin/der Bewerber eine besondere künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachweist. Der Nachweis ist durch den erfolgreichen Abschluss einer Begabtenprüfung zu führen.
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf).
3. ARBEITSPROBEN
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Technik und Thematik der Arbeitsproben sind in Anlehnung an den gewählten Studiengang freigestellt. Erwartet wird eine Auswahl von etwa 20 bildnerischen Arbeitsproben (freie Arbeiten, Zeichnungen, farbige Arbeiten, Naturstudien, Skizzen u. a.), die die Arbeitsweise, das Arbeitsvorgehen und die Arbeitsschwerpunkte der Studienbewerberin/des Studienbewerbers nachvollziehen. Auf Wunsch können Sie einen Link zu weiteren Arbeiten (z.B. Videos, Animationen, eigene Websites) einfügen.
Kunstwissenschaften – Restaurierung
Konservierung und Restaurierung B.A.
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Zulassung und Immatrikulation zu diesem Studiengang setzen grundsätzlich den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus.
Die Bachelorstudiengänge der Restaurierung (Fachgruppe Kunstwissenschaften – Restaurierung) setzen zudem ein abgeschlossenes – oder zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits laufendendes – 12-monatiges, fachspezifisches Restaurierungspraktikum in einer öffentlichen oder privaten Werkstatt gemäß Praktikumsverordnung (pdf) voraus. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Fachgruppe Kunstwissenschaften – Restaurierung, bzw. an das Sekretariat der Fachgruppe Kunstwissenschaften – Restaurierung (Papier- und Wandmalereirestaurierung).
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf).
3. ARBEITSPROBEN
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Bewerberinnen und Bewerber für die Bachelorstudiengänge der Restaurierung und Konservierung reichen bitte eine Auswahl von ausführlichen, schriftlichen und fotografischen Arbeitsberichten der im Praktikum durchgeführten Untersuchungs-, Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Kunst- und Kulturgut ein. Hieraus sollen die im Fach erworbenen Kenntnisse und die Auseinandersetzung mit dem Fach deutlich werden.
Konservierung und Restaurierung M.A.
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Der Zugang zum Masterstudiengang setzt einen fachlich entsprechenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss sowie das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung während des Aufnahmeverfahrens voraus. Der Umfang des vorangegangenen Hochschulabschlusses muss mindestens einem Äquivalent von 180 ECTS entsprechen.
2. BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN
Den detaillierten Bewerbungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier (pdf) für externe Bewerber*innen und hier (pdf) für interne Bewerber*innen.
Für Studierende, die ein Bachelorstudium der Restaurierung an der ABK Stuttgart absolviert haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung absolvieren, besteht die Aufnahmeprüfung aus einem persönlichen Gespräch mit der Auswahlkommission und der Vorlage einer Arbeitsprobe.
3. ARBEITSPROBEN
Formaler Aufbau der Arbeitsprobe Der formale Aufbau der Arbeitsprobe und wo diese hochgeladen wird, ist in der PDF-Anleitung in der Kategorie „BEWERBUNGSPROZESS UND -UNTERLAGEN“ beschrieben.
Inhaltlicher und thematischer Aufbau Bewerber*innen für die Masterstudiengänge der Restaurierung und Konservierung reichen bitte eine Arbeitsprobe mit Beispielen zur bisherigen (beruflichen) Tätigkeit und/oder Projekten, die Ihr Interesse für die Inhalte des Studiengangs aufzeigen, ein. Hieraus sollen die im Fach erworbenen Kenntnisse und die Auseinandersetzung mit dem Fach deutlich werden.
Übersicht
Studiengang | Abschluss | Regelstudienzeit | Studienbeginn | Bewerbungszeitraum | Eignungsprüfung | Vorpraktikum |
---|---|---|---|---|---|---|
Architektur | ||||||
Architektur | B.A. | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |
Architektur | M.A. | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |
Design | ||||||
Industrial Design | Diplom | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |
Kommunikationsdesign | Diplom | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |
Textildesign | Diplom | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |
Kunst | ||||||
Bildende Kunst | Diplom | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |
Bühnen- und Kostümbild | Diplom | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |
Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst | B.F.A. | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |
Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst | M.Ed. | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |
Körper, Theorie und Poetik des Performativen (KTPP) | M.F.A. | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |
Teilstudiengang Intermediales Gestalten (IMG) | B.F.A. | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |
Restaurierung | ||||||
Konservierung und Restaurierung | B.A. | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |
Konservierung und Restaurierung | M.A. | 6 Semester | WiSe | 13.–28.04.23, 12 Uhr | 06.–10.02.23 | Dreimonatiges handwerkliches Praktikum |